Die weihnachtliche Beleuchtung bringt Licht in die dunkle Winterzeit. Doch nicht alle freuen sich über die übermässige leuchtenden Dekorationen. Wie kannst du deine Advents- und Weihnachtsbeleuchtung sinnvoll gestalten? Tipps und Tricks für leuchtende Festtage im Sternenpark.
Schon bald werden sie wieder mit Freude in und an den Häusern, Balkonen und Gärten angebracht: die Weihnachtsbeleuchtungen. Lichtdekorationen zieren nicht nur private Häuser, sondern auch Strassen und Schaufenster. Vielen Menschen helfen die Lichter in der abendlich frühen Dunkelheit, sich sicher, geborgen und warm zu fühlen. Die geliebte Tradition kann rasch negative Effekte haben. Insbesondere, wenn es sich um grelle oder sogar blinkende Beleuchtungen während den Nachtruhezeiten handelt. Dabei stören sich nicht nur Menschen an der fehlenden Nachtdunkelheit, sondern auch viele Tiere und Pflanzen.
Die meisten Tiere und Pflanzen befinden sich im Dezember zwar in der winterlichen Ruhephase. Doch einige weniger Tiere wie auch unsere Mitmenschen und unsere Nachbarschaft wünscht sich einen guten ruhigen und vor allem dunklen Schlaf. Die Weihnachtsbeleuchtung wird dann zum Problem, wenn sie überdimensioniert und übermässig hell ist. Sie kann bei falschem Einsatz schnell zu einer Belastung für die Umwelt werden. Stell dir vor, die Beleuchtung würde je nach Lichtstärke einen Ton von sich geben. Der Ton wäre bei hellem und grellem Licht ziemlich schrill. Ein guter Schlaf bei heller Beleuchtung ist unvorstellbar. Künstliches Licht hat einen negativen Einfluss auf unsere innere Uhr und unseren Schlaf. Vielmehr soll ein sinnvoller Einsatz im Vordergrund stehen, um den Mitmenschen Freude und Geborgenheit zu bieten. Ganz nach dem Motto: Weniger ist mehr.
Sinnvolle Weihnachtsbeleuchtung


Empfehlungen für eine sinnvolle Festtagsbeleuchtung
- Die Weihnachtsbeleuchtung nur in der Weihnachtszeit und nur abends bis 22 Uhr brennen lassen.
- Die Weihnachtsbeleuchtung hält keine Einbrecher:innen ab – schalte sie beim Zubettgehen ab oder benutze eine Zeitschaltuhr.
- Ruhige, warm- anstatt kaltweisse Weihnachtsbeleuchtungen verwenden.
- Weihnachtsbeleuchtung mit den Nachbarn koordinieren: So kommen alle zur Geltung und sind aufeinander abgestimmt.
- Auch der Wald ist ein Nachbar und die Winterzeit ist besonders streng – hilf deinen tierischen Nachbarn und gönne auch ihnen die Nachtruhe.
Auswirkungen von Kunstlicht auf unsere Umwelt

Rhythmus von Menschen und Pflanzen wird vom Licht beeinflusst
Guter Schlaf ist wichtig. Das Hormon Melatonin hilft uns dabei. Es wird ausgeschüttet, wenn es dunkel ist. Unsere Augen merken, wenn das Licht schwächer wird. Das Gehirn bereitet uns dann auf den Schlaf vor. Tageslicht steuert unsere innere Uhr. Künstliches Licht, wie von Bildschirmen, kann diesen Rhythmus stören.
Auch Pflanzen spüren Licht. Zu viel Licht bringt ihren Rhythmus durcheinander. Zum Beispiel blühen beleuchtete Äste eines Baumes früher als andere.
Orientierung durch die Sterne
Menschen nutzen die Sterne seit langem zur Orientierung. Zugvögel fliegen nachts und folgen dem Sternenlicht. Künstliches Licht kann sie verwirren, was sie Energie kostet. Orte wie die Gurnigel-Wasserscheide bieten Schutz für Zugvögel und nachtaktive Tiere.
Die Städte und Agglomerationen mit ihren Lichtglocken sind im Gantrischgebiet in Sichtnähe und erhellen den Horizont immer mehr. In Bern sieht man etwa viermal weniger Sterne als bei uns. Hier funkeln rund 2000 Sterne am Nachthimmel.

Dunkelheit als Lebensraum
Viele Tierarten sind auf Dunkelheit angewiesen. Doch künstliches Licht verändert ihren Lebensraum. Lichtscheue Fledermäuse meiden beleuchtete Orte. Sie jagen weniger und bekommen weniger Nachwuchs. Frösche und Kröten brauchen Dunkelheit, weil sich ihre Augen nur langsam an Licht anpassen.
Auch andere Tiere leiden. Singvögel singen früher, und ihre Paarungszeit verschiebt sich. Amphibien wählen schlechtere Partner, und Fische zeigen Störungen beim Paarungsverhalten.
Die Dunkelheit ist nicht nur ein natürlicher Zustand, sondern auch eine wichtige Grundlage für das Leben auf der Erde.
Hättest du’s gewusst?
Vor einigen Jahren gab es zum Thema Weihnachtsbeleuchtung einen Bundesgerichtsentscheid (BGE 140 II 33, 2013) der seither als Richtlinie herangezogen werden darf: Weihnachtsbeleuchtung ist gestattet vom 1. Advent bis 6. Januar, Abschaltung spätestens um 01 Uhr morgens. Ganzjährige Zierbeleuchtungen dürfen bis max. 22.00 Uhr betrieben werden.