Der Gäggersteg ist nach der Winterpause ab Auffahrt wieder offen. Wir freuen uns auf deinen Besuch. Aber Vorsicht: Dort oben herrschen zum Teil noch winterliche Verhältnisse im Mai.
Beachte bitte die Wildruhebestimmungen, welche in diesem Gebiet gelten:
- Vom 1. April bis am 30. Juni dürfen die beiden Wildschutzgebiete Schüpfenfluh West und Ost auf allen bestehenden Wegen begangen und betreten werden. Das Betreten abseits der Wege ist jedoch nicht gestattet.
- Bitte nimm deinen Hund an die Leine. Werden Rehe oder bodenbrütende Vögel aufgescheucht oder gejagt, kann das für sie und ihre Jungen tödliche Folgen haben.
Danke für deine Rücksicht!