Wildschutz- bestimmungen im Gurnigelgebiet
Sport in der freien Natur vermittelt ein schönes Gefühl von Freiheit und Erholung. Wir sind draussen jedoch oft auch eine Störung für Wildtiere. Sei dir deshalb bewusst, dass du die Winterlandschaft mit anderen Lebewesen teilst und nimm Rücksicht. Wer sich an die Wildruhebestimmungen hält und den Wildtieren mit Rücksicht begegnet, kann unbeschwert die Natur geniessen.

Wildschutzbestimmungen im Gurnigelgebiet
Im Wildschutzgebiet Schüpfenfluh Ost und West gelten folgende gesetzlichen Bestimmungen
- Vom 1. Dezember bis 30. Juni müssen Hunde an der Leine geführt werden.
- Vom 1. Dezember bis 31. März dürfen die beiden Wildschutzgebiete nur auf den bezeichneten Wegen und Strassen betreten, begangen oder befahren werden. Verboten ist in dieser Zeit Wintersport ausserhalb der bezeichneten Winterrouten.
- Zu beachten ist: die Benützung von Schneeschuhen gilt als Wintersport. Die bezeichneten, markierten Wanderwege dürfen in dieser Zeit nur ohne Hilfsmittel (zum Beispiel Schneeschuhe, Spikes, Krallen, etc.) an den Schuhen begangen werden.
- Vom 1. April bis am 30. Juni dürfen die beiden Wildschutzgebiete auf allen bestehenden Wegen begangen und betreten werden. Das Betreten abseits der Wege ist nicht gestattet.
- Vom 1. Juli bis am 30. November gibt es keine Zugangsbeschränkungen. Das Begehen und Betreten ist auch ausserhalb der Wege gestattet.
Wie du deinen Ausflug clever planst
- Offizielle Winterrouten: Hier finden du offizielle Winterrouten fürs Wandern und Schneeschuhlaufen. Diese Routen sind auch im Gelände signalisiert. Gerne geben wir dir auch telefonisch Auskunft via 031 808 00 20..
- Mehr Informationen zu Wildruhezonen findest du hier www.wildruhezonen.ch. Dort gibt es auch eine interaktive Karte, welche die Ausflugsplanung erleichtert.
Die Wildschutzgebiete mit den Wildruhezonen im Gurnigelgebiet

Warum sind Wildruhezonen so wichtig?
Der Winter ist für die Wildtiere eine schwierige Zeit
Viele Vögel ziehen in den Süden, um der unwirtlichen Umgebung zu entfliehen. Wildtiere, die den Winter hier verbringen, haben ausgeklügelte Massnahmen entwickelt, um die die kalte Jahreszeit zu überstehen.
Wildtiere sind im Winter auf Sparen eingestellt
Gämsen, Schneehühner und andere Wildtiere sind im Winter durch die Kälte und das karge Nahrungsangebot gezwungen, ihre Energie sparsam einzusetzen. Werden sie gestört und in die Flucht geschlagen, ist ihr Überleben gefährdet. Im schlimmsten Fall droht ihnen gar der Erschöpfungstod.
Wildtiere brauchen Rückzugsgebiete, in welchen sie nicht gestört werden
Wildruhezonen sind ein Instrument um solche Rückzugsgebiete zu sichern. Sie lenken die Nutzung der Landschaft, um den Wildtieren die nötige Ruhe zu verschaffen und den Menschen Raum für Winteraktivitäten zu geben.