Der Kanton Bern hat entschieden, dass unter gewissen kumulativen Voraussetzungen Wohnmobilstellplätze ausserhalb der Bauzone (sprich: in der Landwirtschaftszone) baubewilligungsfrei zulässig sind. Unter diesen Voraussetzungen können Landwirte und Landwirtinnen neu jeweils in der Sommersaison ab dem 1. Mai bis am 31. Oktober auf dem bestehenden Hofareal einen einzelnen Stellplatz unbefristet und bis maximal drei Stellplätze während zwei Saisons ohne Baubewilligung kommerziell anbieten. Die genauen Regelungen und Voraussetzungen findest du unten im BSIG-Newsletter vom 28. April 2023 (BSIG = Bernische Systematische Information Gemeinden).
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