Der Kanton Bern hat im Frühjahr 2023 entschieden, dass unter gewissen kumulativen Voraussetzungen Wohnmobilstellplätze ausserhalb der Bauzone (sprich: in der Landwirtschaftszone) baubewilligungsfrei zulässig sind. Unter diesen Voraussetzungen können Landwirte und Landwirtinnen neu jeweils in der Sommersaison ab dem 1. Mai bis am 31. Oktober auf dem bestehenden Hofareal einen einzelnen Stellplatz unbefristet und bis maximal drei Stellplätze während zwei Saisons ohne Baubewilligung kommerziell anbieten. Die genauen Regelungen und Voraussetzungen findest du in der Datenbank der BSIG (= Bernische Systematische Information Gemeinden).
Bist du interessiert, einen Stellplatz auf deinem Bauernhof anzubieten?
Beispiele von bestehenden Camps mit Aussicht in die Natur sowie den Camping Kodex findest du auf unserer Website.