News
07.07.10 | 1. Tourismusforum Gantrisch.
Die Aufgaben des regionalen Tourismus’ im Gantrischgebiet werden neu vom Förderverein Region Gantrisch übernommen.
10.06.10 | Datumsverschiebung Tourismusforum Gantrisch.
Statt am 16. ist das Tourismusforum neu am 25. Juni 2010. Thema: die neue Situation im regionalen Tourismus; Wünsche, Anregungen und Erwartungen mitbringen!
07.06.10 | Gantrisch-Waldtag «10 Jahre nach Lothar».
Am 26. Juni erhalten Sie spannende Einsichten zu Sturmholzflächen, zur Mechanisierung der Holzernte, Artenvielfalt und mehr.
Gantrisch-Agenda
So 1.8.10, 19.00 Uhr | Gurnigel | 1. August-Feier Gurnigelbad
Bundesfeier mit Country Musik im Hotel-Rest Gurnigelbad unter dem Motto: Swiss meat s Country. [mehr]Sa 7.8.10 – So 8.8.10 | Rüeggisberg | 2-Tages-Trekking.
6h Reiten pro Tag mit Ausblicken bis Thun und auf den Gantrisch! Nach dem Reiten Erholung im Hot-Pot. Mehr Infos unter: www.jennys-western-ranch.ch! [mehr]Sa 7.8.10 – So 8.8.10 | Mühlethurnen | Gantrisch-Trekking auf unsere Alp.
1.Tag Gürbetal-Alp 2.Tag Alp-Gürbetal. Übernachten im Stroh oder im nahe gelegenen Hotel. Mindestteilnehmerzahl 6 Pers. [mehr]Sa 7.8.10 – So 8.8.10 | Schwarzenburg | Concours Schwarzenburg.
Spannender Pferdesport für Anfänger und Profis. [mehr]So 8.8.10, 11.00 Uhr | Gurzelen | Film «Muli» & Risottoessen.
Stallkino-Tournee des Films «Muli». Ein Film über Menschen, Maultiere und Maulesel in der Schweiz. Mit Risottoessen. Bei Familie Bühler, Biohof Geist. [mehr]Mo 9.8.10 – Sa 9.10.10 | Belp | Baby- und Kleinkinderschwimmkurse
Schwimmkurse für Babys und Kleinkinder ab 10 Wochen bis ca. 4 Jahre im Bezirksspital Belp. [mehr]Mi 11.8.10 – Mi 6.10.10, 16.00 Uhr | Rüeggisberg | Reitkurs für KIDS&TEENS advanced auf JWR.
Du hast den Kurs basic erfolgreich bestanden&möchtest den Fortsetzungskurs advanced besuchen? Dies sind 8 Kursstd., mittwochs, 16.00-17.00h! Mach mit! [mehr]Mi 11.8.10 – Sa 14.8.10, 21.00 Uhr | Schwarzenburg | Filmnächte 2010
Mit den Filmen "Für immer Shrek", "Tannöd", Robin Hood", "It s complicated" zeigen wir ein Programm für jeden Geschmack. [mehr]Oft gestellte Fragen
Wer sich näher mit dem Regionalen Naturpark Gantrisch auseinandersetzt, hat vermutlich viele Fragen. Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt, auf dieser Seite, als PDF-Download oder als gedruckte Broschüre/Flyer direkt in Ihrem Briefkasten (hier zu bestellen).
Gerne beantworten wir Ihnen Fragen auch persönlich:
Rufen Sie einfach Peter Krähenbühl oder Walter Lüthi an!
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Oft gestellte Fragen zum Regionalen Naturpark Gantrisch
1) Welches ist der konkrete Nutzen für die Bewohner, wenn die Gemeinde dem Regionalen Naturpark Gantrisch beitritt?
Mit dem Instrument «Regionaler Naturpark» will der Bund bestimmte ländliche Regionen besonders fördern. Er verleiht diesen Regionen ein Gütesiegel, ein Label. Dieses ist für das Standortmarketing sehr nützlich. In einem Naturpark Gantrisch zu leben und zu arbeiten ist ein attraktiver Standortvorteil gegenüber Nichtparkgebieten.
Der Park ist also eine grosse Chance, die der Region viele Zusatznutzen bringt. Bund und Kanton unterstützen während Jahren und Jahrzehnten nachhaltige Massnahmen, die zur Stärkung der Wirtschaft, zur Erhaltung und Aufwertung von Natur und Landschaft und zur Pflege des sozialen und kulturellen Lebens in der Region Gantrisch beitragen.
2) Wie gross ist die jährliche Wertschöpfung nach der Parkrealisierung?
Bisherige Erfahrungswerte aus dem Projekt «Wald Landschaft Gantrisch» (2003–2008) zeigen, dass von jedem eingesetzten Franken die regionale Wertschöpfung um 3 bis 5 Franken steigt. Bei einem angenommenen Mitteleinsatz von 1 Million Franken pro Jahr kann mit einer zusätzlichen Wertschöpfung von rund 3 bis 5 Millionen Franken gerechnet werden. Andere Schätzungen gehen bis zu 7 Millionen Franken, was im gegenwärtig wirtschaftlich schwierigen Umfeld beachtlich ist.
3) Was bringt der Naturpark dem Tourismus?
Mit dem Park können neue Angebote mitfinanziert werden: Wanderwege/Themenpfade, spezielle Postautokurse, usw. Ein grosser Nutzen für den Tourismus ist auch die Unterstützung im Marketing. Dies alles bringt der Region Gantrisch mehr Gäste und Wertschöpfung.
4) Was bringt der Naturpark dem Gewerbe?
Ein Parklabel erhöht als Gütesiegel die besondere Attraktivität des betroffenen Raumes ganz generell. Gewerbetreibenden eröffnen sich dabei neue Möglichkeiten. Eigeninitiative und Innovation erhalten mit dem Parklabel Rückhalt und Unterstützung. Mit der Realisierung eines koordiniert regionalen Marketings können zum Beispiel Produkte und Dienstleistungen des regionalen Gewerbes besser beworben werden.
5) Was bringt der Naturpark der Landwirtschaft?
Wenn eine Bauernfamilie will, kann sie sich aktiv am Naturpark beteiligen und auch davon profitieren: Beispielsweise kann sie ihre selbst hergestellten Spezialitäten und Produkte oder ihre touristischen Angebote dank und durch den Naturpark besser vermarkten. Oder es werden Zusatzleistungen für Umwelt und Artenvielfalt speziell entschädigt. Eine Umstellung auf Bio-Betrieb ist dazu nicht nötig.
6) Was bringt der Naturpark den Waldbesitzern und der Holzbranche?
Mit zusätzlichen Werbemassnahmen durch den Naturpark kann der Absatz für Bauholz wie auch für Energieholz gesteigert werden. Spezielle Angebote und Exkursionen verbessern zudem die Umweltbildung bei Schülern und Erwachsenen. Je erlebnisreicher die Waldlandschaft ist (z.B. grosse Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren), desto grösser die Wertschöpfung bei Förstern und Tourismusanbietern.
7) Was bringt der Naturpark für die Natur und die Landschaft?
Mit dem Label zeichnet der Bund Regionen aus, die über einzigartige Natur- und Landschaftswerte von nationaler Bedeutung verfügen. Im Gegenzug erwarten Bund und Kanton von diesen Regionen, dass sie zu diesem Kapital auch Sorge tragen. Es gibt jedoch keine Vorgaben oder Auflagen, wie dies genau geschehen soll. Die Bewohner der Region Gantrisch sind selber aufgefordert, wirksame Massnahmen vorzuschlagen. Die Umsetzung geschieht dann mit finanzieller Unterstützung von Bund und Kanton. Dabei ist klar, dass in den dichten Wäldern am Gurnigel nicht die gleichen Massnahmen zweckmässig sind wie in der Ebene des Gürbetals. Zentral ist, dass die ergriffenen Massnahmen von der Bevölkerung getragen werden und für Natur und Landschaft tatsächlich etwas bringen.
8) Wollen die Gemeinden einen Regionalen Naturpark?
Mit den Gemeinden im vorgesehenen Parkgebiet fanden Gespräche statt. Die Gemeinderäte aller 28 Parkgemeinden inklusive der «Pfortengemeinde» Belp unterstützen die Vorarbeiten für einen Park. Definitiv entscheiden werden aber die Gemeindeversammlungen Ende 2009.
9) Muss die Gemeinde und/oder müssen die Bürger mit zusätzlichen Nutzungseinschränkungen im Park rechnen?
Mit dem Label sind keine neuen Nutzungseinschränkungen verbunden. Die bestehenden Gesetze und Verordnungen von Bund und Kanton werden nicht verändert, es gibt keine neuen Bestimmungen, auch keine neuen Verbote wegen des Naturparks. Zum Beispiel werden die heute geltenden Moorschutzbestimmungen weder verschärft noch gelockert.
Allerdings wird von der Bevölkerung und den Parkgemeinden erwartet, dass erstens die geltenden Bestimmungen im Bereich Natur und Landschaft eingehalten und zweitens geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um ihre einzigartigen Natur- und Landschaftswerte zu erhalten. Konkret heisst dies beispielsweise, dass den Anliegen von Natur- und Landschaftsschutz im Rahmen von Ortsplanungsrevisionen gebührend Rechnung getragen wird und dass freiwillig zweckmässige Massnahmen zur Erhaltung und Aufwertung von Natur und Landschaft ergriffen werden (siehe auch bei Frage 7).
Die Bezeichnung «Naturpark» ist im Übrigen vielleicht etwas irreführend, lehnt sich aber an den internationalen Sprachgebrauch an wie «Naturpärke» in Österreich oder «Parc Régional» in Frankreich.
10) Wird die Autonomie der Gemeinden durch den Naturpark eingeschränkt?
Nein. Mit dem Naturpark kommen keine neuen einschränkenden Bestimmungen zur Anwendung. Beispielsweise wird beim Planungs- und Baurecht die Gemeindeautonomie nicht eingeschränkt. Die Parkgemeinden unterzeichnen einen Parkvertrag, welcher die Grundsätze des Naturparks umschreibt. Der Naturpark ist eine Chance für die Gemeinden, indem sie im Rahmen der Parktätigkeit bestimmte Projekte besser realisieren können.
11) Wie bringen die Gemeinden ihre Anliegen in den Naturpark ein?
Durch die Mitgliedschaft und Anerkennung des Parkvertrags gelten die 28 Gemeinden materiell und ideell als Träger des Naturparks; sie sind der Naturpark und lenken mit Stimmenmehrheit dessen Geschicke. Sie sind in den entsprechenden Gremien vertreten wie Vorstand, Arbeitsgruppen usw. Auch Einzelpersonen, Betriebe und Organisationen sind in der Trägerschaft eingebunden. Regionale wie lokale Anliegen können jederzeit eingebracht werden.
12) Wird aus der Region Gantrisch letztlich ein Naturreservat?
Nein, auf keinen Fall. Die Gesetzesvorlagen sehen vor, «die Landschaft aufzuwerten sowie die Wirtschaft zu stärken und die Vermarktung von Waren und Dienstleistungen zu fördern» (Art. 23 NHG). Die Gleichwertigkeit von wirtschaftlichen und ökologischen Zielen und Massnahmen zeigt, dass ein Parkgebiet ganzheitlich und nachhaltig gefördert wird. Wirtschaftsförderung und Landschaftsaufwertung haben den gleichen Stellenwert.
13) Verhindert der Naturpark das vorgesehene nordische Leistungszentrum auf der Wasserscheide?
Das nordische Leistungszentrum und der Naturpark haben direkt nichts miteinander zu tun. Die Herausforderung für die Errichtung dieses Zentrums ist die Moorlandschaft im Gurnigelgebiet: In einer national geschützten Moorlandschaft sind die Ausbaumöglichkeiten für bestehende Bauten und Anlagen eng beschränkt, unabhängig davon, ob der Park kommt oder nicht.
14) Für wie lange bindet sich die Gemeinde mit einem Parkbeitritt?
Die Zeit von 2008 bis 2011 ist die «Errichtungsphase» des Naturparks. In allen Gemeinden werden Ende 2009 Abstimmungen durchgeführt. Bei einer Zustimmung verpflichtet sich die Gemeinde während 10 Jahren, sich als Mitglied der Trägerschaft aktiv am Betrieb des Naturparks zu beteiligen. Diese Bindung wird in einem Parkvertrag zwischen Gemeinde und Trägerschaft des Parks (Förderverein Region Gantrisch) festgelegt.
15) Kann der Beitritt rückgängig gemacht werden und wie sieht die Kündigungsfrist aus?
Eine Gemeinde verpflichtet sich für 10 Jahre, Teil des Parks zu sein. 2021 könnte sie aus dem Naturpark austreten. Treten zentral wichtige Gemeinden dann aus, verliert die Region Gantrisch das Parklabel und die finanzielle Unterstützung. Denn der Naturpark muss ein geografisch geschlossenes Gebiet umfassen.
16) Was passiert, wenn der Naturpark nicht zustande kommen kann, weil ihn die Gemeinden ablehnen?
Dann verzichtet die Region Gantrisch auf ein zusätzliches, hochwirksames Förderinstrument, das heisst auf Bundes- und Kantonsbeiträge sowie auf Sponsorenbeiträge für spezielle Massnahmen. Die Region verpasst eine einmalige Chance zur Regionalentwicklung. Der Förderverein muss sich neu organisieren und kann viel weniger machen für die Region.
17) Was passiert, wenn einzelne Gemeinden dem Naturpark nicht zustimmen?
Lehnt eine Gemeinde am Rand des Parkgebiets den Beitritt ab, wird dieser um diese Gemeinde kleiner. Lehnt jedoch eine Gemeinde im Inneren des Parkgebiets den Beitritt ab, kommt der Naturpark nicht zu Stande oder die Labelvergabe wird zumindest vorläufig blockiert, da nur ein geschlossenes Gebiet das Parklabel erhält. «Weisse Flecken» auf der Parkkarte werden vom Bund nicht akzeptiert.
18) Welche Bedeutung hat die Gemeinde Belp?
Belp ist eine so genannte «Pfortengemeinde». Gewisse Teile von Belp gehören zum geplanten Parkgebiet, darum beteiligt sich Belp auch finanziell am Naturpark. Dies erfordert aber wie in allen anderen Gemeinden auch einen Beschluss der Gemeindeversammlung.
19) Laufen die regionalen Entwicklungsanstrengungen künftig alle über die Parkträgerschaft?
Nein. Neben der Parkträgerschaft können weiterhin Gemeinden, Vereine, Private und andere Organisationen an der Weiterentwicklung der Region arbeiten. Zusammenarbeit ist dabei wohl die wirksamste Form, und die notwendige Abgrenzung von Aufgaben ist im Rahmen des künftigen Regionalmanagements fallweise abzusprechen.
20) Führt die Parkverwaltung/Parkmanagement zu einer neuen grossen Verwaltungsstelle?
Nein. Die Geschäftsstelle/Sekretariat wird schon jetzt personell so klein und so kostengünstig gehalten wie nur möglich (rund 10 % des Budgets 2009). Viele Arbeiten werden in den Arbeitsgruppen und in den Projektausschüssen gemacht. Diese werden nur bescheiden entschädigt. Der Naturpark steht und fällt mit der Initiative von Privaten. Diese Arbeiten sollen aber koordiniert und die realisierten Massnahmen gut kommuniziert werden. Zudem soll die Zusammenarbeit der bestehenden Akteure genutzt und in das Parkmanagement ein-
gebunden werden.
21) Wird das zusätzliche Geld nur für Planungen ausgegeben?
Nein. Der Grossteil von Fördermitteln wird in konkrete Umsetzungen gesteckt. Zum Beispiel in neue Wander- und Bikerouten, Winterwanderwege, in die Förderung des Parktourismus, ins Marketing regionaler Produkte, in Schaffung neuer Angebote im Bereich des naturnahen Tourismus, in Signalisationen, Gantrisch-Busse, Naturabenteuer, Kulturanlässe, Waldsaumpflege, Zusammen-arbeitsformen usw. Selbstverständlich sind dazu auch Konzeptarbeiten, eine gute Koordination zwischen allen Beteiligten, Zeit-/Ablaufpläne, Budgetkontrolle usw. nötig. Ziel bei allem ist immer die konkrete wirtschaftliche Entwicklung, die gezielte Förderung der landschaftlichen Qualität und die Erhöhung der Wohnqualität für die Bewohner der Region.
22) Wie viele Pärke wird es in der Schweiz geben?
Gegenwärtig gibt es folgende Naturparkkandidaturen: Binntal (VS), Chasseral, Diemtigtal, Ela (GR), Gantrisch, Thal (SO), Thunersee-Hohgant, Val Müstair (GR). Der UNESCO-Biosphäre Entlebuch wurde das Naturpark-Label im September 2008 verliehen. Das Projekt Sihlwald (ZH) strebt die Errichtung eines Naturerlebnisparks an. Anfang 2009 wurden weitere neun Parkgesuche beim Bund eingereicht. Dieser erwartet noch bis zirka 2011 weitere Parkkandidaturen. Wer die Bedingungen erfüllt, erhält das Label. Je früher die Region Gantrisch dieses erhält, desto besser (Konkurrenzvorteil, mehr Mittel).
23) Wie weit ist der Parkgedanke auch in der aktuellen Politlandschaft eingebunden?
Bereits während der Projektphase hat das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung fachlich und koordinierend aktiv mitgewirkt. Der Grosse Rat hat schon 2006 für die vier Park-Kandidaturen im Kanton Bern 6,4 Millionen Franken bewilligt. Die Parkidee wird von den Gemeinderäten aller Gemeinden begrüsst.
24) Wie beurteilt die Agglomeration Bern die Errichtung eines Naturparks?
Die Region Bern-Mittelland begrüsst die Entstehung eines Naturparks. Denn damit ergibt sich ein umfassendes Angebot: Die Agglomeration Bern bietet eine starke Wirtschaft, ausgezeichnete Bildungsstätten, ein breites Kulturangebot (UNESCO-Weltkulturerbe) und ein ausgebautes Gesundheitswesen. Die Region Gantrisch bietet dazu – auch aus nationaler und internationaler Sicht – das Freizeit- und Erholungsgebiet. Diese Vielfalt von Werten auf kleinem Raum ist einzigartig. Gemeinsam entsteht so eine besondere Standortattraktivität. Zudem anerkennt die Agglomeration, dass die Region Gantrisch grosse eigene Anstrengungen zur Stärkung ihrer Entwicklung unternimmt.
25) Welche jährlichen Beiträge leisten Bund und die Kantone Bern und Freiburg an den Naturpark?
Der Bund hat dem Förderverein für die Jahre 2009 bis 2011 jährlich rund 340’000 Franken zugesichert. Der Beitrag des Kantons Bern liegt voraussichtlich bei rund 400’000 Franken. Der Kanton Freiburg wird sich anteilsmässig gleich verhalten (voraussichtlich rund 50’000 Franken). Insgesamt stehen somit ca. 800’000 Franken zur Verfügung.
26) Was kostet der Beitritt zum Naturpark, mit welchen jährlichen Aufwendungen müssen die Gemeinden rechnen?
Die Gemeinden beteiligen sich mit jährlich 3 Franken pro Einwohner am Naturpark. In den 27 Gemeinden leben 33’500 Einwohner, was einen Betrag von rund 100’000 Franken ergibt.
Zusätzlich beteiligt sich die Pfortengemeinde Belp mit einem Beitrag. Im Prinzip werden alle Parkmassnahmen des Fördervereins solidarisch von allen Parkgemeinden mitfinanziert, was auch die regionale Identität fördert. Ausser diesem finanziellen Beitrag gibt es keine zusätzlichen Forderungen, Auflagen oder Bedingungen.
27) Wann finden die Gemeindeabstimmungen statt?
Ende 2009, wenn alle Unterlagen vorliegen, finden in allen 28 Parkgemeinden Abstimmungen statt.
Schwarzenburg, April 2009
Sieben Schlüsselfragen zum Regionalen Naturpark Gantrisch
Was ist der konkrete Nutzen für eine(n) Bewohner/-in, wenn seine/ihre Wohngemeinde dem Regionalen Naturpark Gantrisch beitritt?
Mit dem Instrument «Regionaler Naturpark» will der Bund bestimmte ländliche Regionen besonders fördern. Er verleiht diesen Regionen ein Gütesiegel, ein Label. Dieses ist für das Standortmarketing sehr nützlich. In einem Naturpark Gantrisch zu leben und zu arbeiten ist ein attraktiver Standortvorteil gegenüber Nichtparkgebieten. Der Naturpark ist also eine grosse Chance, die der Region viele Zusatznutzen bringt. Bund und Kanton unterstützen während Jahren und Jahrzehnten nachhaltige Massnahmen, die zur Stärkung der Wirtschaft, zur Erhaltung und Aufwertung von Natur und Landschaft und zur Pflege des sozialen und kulturellen Lebens in der Region Gantrisch beitragen.
Wie gross ist die jährliche Wertschöpfung nach der Parkrealisierung?
Bisherige Erfahrungswerte aus dem Projekt «Wald Landschaft Gantrisch» (2003–2008) zeigen, dass von jedem eingesetzten Franken die regionale Wertschöpfung um 3 bis 5 Franken steigt. Bei einem angenommenem Mitteleinsatz von 1 Million Franken pro Jahr kann mit einer zusätzlichen Wertschöpfung von rund 3 bis 5 Millionen Franken gerechnet werden. Andere Schätzungen gehen bis zu beachtlichen 7 Millionen Franken.
Wollen die Gemeinden einen Regionalen Naturpark?
Mit den Gemeinden im vorgesehenen Parkgebiet fanden Gespräche statt. Die Gemeinderäte aller 28 Parkgemeinden inklusive der «Pfortengemeinde» Belp unterstützen die Vorarbeiten für einen Regionalen Naturpark. Definitiv entscheiden werden aber die Gemeindeversammlungen Ende 2009.
Wird aus der Region Gantrisch ein Naturreservat, in dem Gemeinden und Bewohner mit zusätzlichen Nutzungseinschränkungen rechnen müssen?
Nein, es gibt auf keinen Fall ein Naturreservat. Die Gesetzesvorlagen sehen vor, «die Landschaft aufzuwerten sowie die Wirtschaft zu stärken und die Vermarktung von Waren und Dienstleistungen zu fördern» (Art. 23 NHG). Die Gleichwertigkeit von wirtschaftlichen und ökologischen Zielen und Massnahmen zeigt, dass ein Parkgebiet ganzheitlich und nachhaltig gefördert wird. Wirtschaftsförderung und Landschaftsaufwertung haben den gleichen Stellenwert. Mit dem Label sind auch keine neuen Nutzungseinschränkungen verbunden. Die bestehenden Gesetze und Verordnungen werden nicht verändert, es gibt keine neuen Bestimmungen, auch keine neuen Verbote wegen des Parks. Zum Beispiel werden die heute geltenden Moorschutzbestimmungen weder verschärft noch gelockert. Allerdings wird von der Bevölkerung und den Parkgemeinden erwartet, dass erstens die geltenden Bestimmungen im Bereich Natur und Landschaft eingehalten und zweitens geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um ihre einzigartigen Natur- und Landschaftswerte zu erhalten. Denn Natur und Landschaft sind unser Kapital. Konkret heisst dies beispielsweise, dass den Anliegen von Natur und Landschaftsschutz im Rahmen von Ortsplanungsrevisionen gebührend Rechnung getragen wird oder dass freiwillig zweckmässige Massnahmen zur Erhaltung und Aufwertung von Natur und Landschaft ergriffen werden.
Die Bezeichnung «Naturpark» ist vielleicht etwas irreführend. Sie lehnt sich aber an den internationalen Sprachgebrauch an wie «Naturpärke» in Österreich oder «Parc Régional» in Frankreich.
Wird die Autonomie der Gemeinden durch den Naturpark eingeschränkt?
Nein. Mit dem Naturpark kommen keine neuen einschränkenden Bestimmungen zur Anwendung. Beispielsweise wird beim Planungs- und Baurecht die Gemeindeautonomie nicht eingeschränkt. Die Parkgemeinden unterzeichnen einen Parkvertrag, welcher die Grundsätze des Naturparks umschreibt. Der Naturpark ist eine Chance für die Gemeinden, indem sie im Rahmen der Parktätigkeit bestimmte Projekte besser realisieren können.
Für wie lange bindet sich die Gemeinde mit einem Parkbeitritt?
Die Zeit von 2008 bis 2011 ist die «Errichtungsphase» des Naturparks. In allen Gemeinden werden Ende 2009 Abstimmungen durchgeführt. Bei einer Zustimmung verpflichtet sich die Gemeinde während 10 Jahren, sich als Mitglied der Trägerschaft aktiv am Betrieb des Naturparks zu beteiligen. Diese Bindung wird in einem Parkvertrag zwischen Gemeinde und Trägerschaft des Parks (Förderverein Region Gantrisch) festgelegt.
Welche jährlichen Beiträge leisten Bund, Kantone und Gemeinden an den Naturpark?
Der Bund hat dem Förderverein für die Jahre 2009 bis 2011 jährlich rund 340’000 Franken zugesichert. Der Beitrag des Kantons Bern liegt voraussichtlich bei rund 400’000 Franken. Der Kanton Freiburg wird sich anteilsmässig gleich verhalten (voraussichtlich rund 50’000 Franken). Insgesamt stehen somit ca. 800’000 Franken zur Verfügung. Die Parkgemeinden beteiligen sich mit jährlich 3 Franken pro Einwohner am Park. In den 27 Gemeinden leben 33’500 Einwohner, was einen Betrag von rund 100’000 Franken ergibt. Zusätzlich beteiligt sich die Pfortengemeinde Belp mit einem Beitrag. Im Prinzip werden alle Parkmassnahmen des Fördervereins solidarisch von allen Parkgemeinden mitfinanziert, was auch die regionale Identität fördert. Ausser diesem finanziellen Beitrag gibt es keine zusätzlichen Forderungen, Auflagen oder Bedingungen.
Schwarzenburg, April 2009
Walter Lüthi, Geschäftsstelle Förderverein Region Gantrisch
Dorfplatz 22, 3150 Schwarzenburg
Telefon 031 731 09 53
geschaeftsstelle[at]gantrisch.ch






